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Thema vergleich riesterrente

 


Riester-Rente

From Sterwiki

Die Riester-Rente ist eine

  • privatwirtschaftliche
  • staatlich geforderte
  • kapitalgedeckte
  • ersetzende
  • freiwillige

Form der Altersvorsorge. Sie entstand im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschaftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbetrage eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde. Zweck der Riester-Rente sollte daher sein, die durch die Rentenreform neu entstehende Versorgungslucke der Versicherten zu decken. Der umgangssprachliche Name 'Riester-Rente' geht auf Walter Riester zuruck, der als Bundesminister fur Arbeit und Sozialordnung die Rentenreform politisch umsetzte. Der offizielle Begriff lautet 'zusatzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge'.

In der Geschichte der Sozialversicherung ist die Einfuhrung der Riester-Rente von elementarer Bedeutung, da sie den Weg der Kapitaldeckung beschreitet und dem sonst fur die Sozialversicherung typischen Umlageverfahren den Rucken kehrt. Das in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts eingefuhrte Umlageverfahren hat somit eine entscheidende Erganzung erfahren. Obwohl die Riester-Rente die Verluste, die die Versicherten durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente erlangen, kompensieren soll, wurde der Abschluss eines Vertrags nicht als obligatorisch ausgestaltet, obwohl der Gesetzgeber dies zunachst beabsichtigt hatte.

Bislang wird die Riester-Rente von den Versicherten in geringem Ausmass angenommen. Ein aufwandiges und fur die Versicherten schwer verstandliches Forderverfahren, eine relativ geringe absolute Forderung fur die Versicherten in den ersten Jahren nach der Einfuhrung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den Anbietern und geringe Provisionsertrage fur die Verkaufer haben bisher den gewunschten Erfolg der Riester-Rente verhindert. Als Folge haben die ersten Anbieter ihre Riester-Produkte bereits wieder vom Markt genommen. Nunmehr setzt sich allerdings die Erkenntnis durch, dass aufgrund der staatlichen Forderung und der fehlenden Attraktivitat anderer Sparprodukte bisher die Riester-Rente unterschatzt wurde.

Table of contents
1 Funktionsweise
2 Profitabilitat
3 Weblinks
4 Siehe auch

Funktionsweise

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt wahrend des aktiven Arbeitslebens Beitrage in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG).

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur fur Altersvorsorgevertrage, die von der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifiziert sind. Zertifiziert werden nur Vertrage,

  • fur die auch zugesagt wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeitrage zur Verfugung stehen,
  • die vorsehen, dass Leistungen ab Beginn der Altersrente, fruhestens vom 60. Lebensjahr an, erbracht werden,
  • die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
  • die Ubertragung und Pfandung ausschliessen,
  • die Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre verteilen,
  • die bestimmte Informationen (wie z.B. die Verwendung der Vorsorgebeitrage, die Hohe der Verwaltungskosten, u. a.) bereitstellen,
  • die eine vierteljahrliche Kundigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrages gestatten und
  • die eine Entnahme zum Zweck des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie zulassen.

Durch das Alterseinkunftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungkriterien von 11 auf 5 reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer hoheren Akzeptanz durch die Burger dienen sollte. Diese Reduzierung der Anzahl der Produktkriterien ist jedoch Augenwischerei, da u.a. 6 Punkte zu 3 neuen zusammengefasst wurden, ein Punkt eine Uberregulierung darstellte, weil er bereits aufsichtsrechtlich festgeschrieben war und zwei Punkte uberflussig waren, da sie sich bereits zwingend aus dem Einkommensteuerrecht ergeben. Am Umfang der Regulierung hat sich also nichts zum positiven geandert.

Im Gegenteil: Das Alterseinkunftegesetz fuhrt fur alle ab 2006 angebotenen Tarife zwingend die so genannten UNISEX-Tarife ein. Bei einem UNISEX-Tarif erhalten Frauen und Manner bei gleichem Beitrag die gleiche Leistung. Da die voraussichtliche Lebenserwartung fur die Kalkulation der Tarife bisher nur am Geschlecht orientiert ist und Frauen statistisch die hohere Lebenserwartung haben, wird die Einfuhrung von UNISEX-Tarifen zu einer Verschlechterung der Leistungen fur Manner fuhren, wahrend die Leistungen fur Frauen unverandert bleiben werden, faktisch ware es also wieder ein reiner Frauentarif. Fur Manner wird dies konkret bedeuten, dass sie gegenuber den heute ublichen Tarifen fur die gleiche Rentenleistung etwa 15 % mehr Beitrage aufwenden mussen. Die Anbieter bewerten dies ubereinstimmend als den finalen Todesstoss fur die Riester-Forderung.

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen, wenn sie der unbeschrankten Steuerpflicht unterliegen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbstandige,
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz uber die Alterssicherung der Landwirte,
  • Kinder Erziehende (maximal fur die ersten drei Lebensjahres eines jeden Kindes),
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (einschliesslich berechtigter Bezieher von Arbeitslosenhilfe, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermogen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld,
  • nicht erwerbsmassig tatige Pflegepersonen,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfugig Beschaftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld,
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenahnliche Versorgung gewahrleistet wird und
  • Amtstrager.

Nicht zum unmittelbar forderberechtigten Personenkreis gehoren folgende Personengruppen:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstandige,
  • freiwillig Versicherte,
  • Pflichtversicherte in berufsstandischen Versorgungseinrichtungen,
  • geringfugig versicherungsfrei Beschaftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beitrage aufstocken,
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
  • Altersrentner und
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfahigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschaftigung oder Tatigkeit.

Die o. a. nicht unmittelbar forderberechtigten Personen konnen jedoch einen mittelbaren Zulageanspruch erwerben, wenn sie einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und ihr Ehegatte (nicht Lebenspartner), von dem sie nicht dauernd getrennt leben, zum unmittelbar forderberechtigten Personenkreis gehort.


Die Beitrage, die einschliesslich der staatlichen Zulagen erforderlich sind, um die Maximalforderung zu bekommen, liegen z.Zt. bei 1%, ab 2004 bei 2%, ab 2006 bei 3% und ab 2008 bei 4% des Bruttogehalts.

Profitabilitat

Die Frage, ob sich der Abschluss eines Altersvorsorgevertrags fur den Anleger lohnt, kann selbst im konkreten Einzelfall meist nicht beantwortet werden. Die Ratings und Rankings der Fachpresse bieten lediglich einen Vergleich der Produkte untereinander, nicht jedoch den Vergleich zu alternativen Anlageprodukten. Eine Antwort auf die Ausgangsfrage bietet daher nur der Vergleich eines Altersvorsorgevertrags mit einem produkttechnisch vergleichbaren nicht geforderten Alternativprodukt, z.B. ein Altersvorsorgevertrag eines Versicherers mit einer Leibrentenversicherung des gleichen Versicherers, die beide die Sparbeitrage im Deckungsstock des Versicherers investieren (herkommliches Lebensversicherungsprodukt). Grundsatzlich mussen Produkte des gleichen Anbieters verglichen werden, da sonst weitere Einflussfaktoren im Vergleich eliminiert werden mussen (z.B. unterschiedliche Nettoverzinsung des Deckungsstocks verschiedener Versicherer). Stellt man nun die Rentenleistung nach Steuer beider Produkte gegenuber und war der Beitragsaufwand in der Ansparphase gleich (auch der zeitlichen Verteilung nach), dann kann die Ausgangsfrage nach der Vorteilhaftigkeit beantwortet werden.

Allerdings ist die Umsetzung nur mit grossen Einschrankungen moglich. So ist der Verlauf des Eigenbeitrags eines Altersvorsorgevertrags von vielen Faktoren abhangig (rentenversicherungspflichtiges Einkommen, Anzahl der Kinder, Familienstand) und in den meisten Fallen nicht kontinuierlich und daher nur schwer zu prognostizieren. Auch die Nettorentenleistung ist nur schwer vorherzusagen, da sie uber die Besteuerung wesentlich von Art und Hohe anderer Alterseinkunfte beeinflusst wird.

Vor dem Hintergrund dieser Einflussfaktoren wird jedoch allgemein folgende These (Stand: Februar 2004) formuliert: Fur den Anleger ist die in Anspruchnahme der Riesterforderung umso vorteilhafter, je geringer sein rentenversicherungspflichtiges Einkommen ist, je mehr Kinder (fur die er Kindergeld erhalt) er hat und je geringer seine erwarteten Alterseinkunfte neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sein werden. Eine weiterfuhrende Eingrenzung dieser allgemeinen Aussage (z.B. bis zu welcher Hohe gilt ein Einkommen als gering?) ist umstritten und in der Wissenschaft bislang nicht konsensfahig.

Ofter wird auch die so genannte Forderquote im Zusammenhang mit der Profitabilitat der Riester-Forderung genannt. Da die Forderquote jedoch die Relation zwischen Forderung (Zulagen und ggf. zusatzlicher Steuervorteil) und Eigenbeitrag beschreibt, ist sie als Indikator fur die individuelle Vorteilhaftigkeit ungeeignet.

Weblinks

  • http://www.bfa.de (dort Zusatzl. Altersvorsorge)
  • http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Altersvorsorge-.720.htm
  • http://www.bafin.de (dort Zertifizierungsstelle)
  • http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/4256_8718.jsp
  • http://www.infonetz-altersvorsorge.de
  • Die Riester-Rente im 3-Schichten-Modell (http://www.3-schichten-modell.de/privataltersvorsorgezusatzversorgung/riesterrente/index.html)

Siehe auch

Rurup-Rente


Kategorie: Steuerrecht

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