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Bundesausbildungsforderungsgesetz

From Sterwiki

Das Bundesausbildungsforderungsgesetz regelt die staatliche Unterstutzung von Schulern und Studierenden. Es wird ublicherweise mit dem Kurzel BAfoG abgekurzt (BundesAusbildungsforderungsGesetz). Umgangssprachlich und auch durch die offentliche Verwaltung selbst wird mit dem Begriff auch die sich aus dem Gesetz ergebende Forderung bezeichnet.

BAfoG ist eine Sozialleistung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB), das Bundesausbildungsforderungsgesetz besonderer Teil des SGB (vgl. Art. II § 1 Nr. 1 SGB I).

Basisdaten
Kurztitel: Bundesausbildungsforderungsgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Gultigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkurzung: BAfoG
FNA: 2212-2
Datum des Gesetzes: 26. August 1971 (BGBl. I 1971, S. 1409)
Aktuelle Fassung: 8. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3127)
Table of contents
1 Forderungsarten
2 Idee
3 Geschichte
4 Berechnung

4.1 Uberprufung

5 Weblinks

Forderungsarten

BAfoG-Leistungen werden zum Teil als direkter Zuschuss, zum Teil als zinsloses Darlehen gewahrt. Das Darlehen muss nach Abschluss des Studiums an das Bundesverwaltungsamt zuruckgezahlt werden. Bekommt man auf Grund von Ausnahmeregelungen uber die Regelstudienzeit hinaus BAfoG, so handelt es sich hierbei im Allgemeinen um ein verzinstes Volldarlehen.

Gefordert werden kann auch eine Ausbildung im Ausland (siehe http://www.auslandsbafoeg.de/ oder http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php ).

Idee

Eine hauptsachliche Idee des BAfoGs ist, die Chancengleichheit insbesondere bei der Bildung zu verbessern. Man verspricht sich nicht zuletzt auch, spater das Potential von Menschen nutzen zu konnen (z.B. in Form hoher Steuereinnahmen), das ohne eine Ausbildung nicht hatte nutzbar gemacht werden konnen. Das Ziel einer Chancengleichheit in dem Sinne, ein Vollzeitstudium fur alle Studenten zu ermoglichen, ist dennoch nicht erreicht. Dies wird zum Beispiel durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks belegt, dernach 68% der Studierenden in Deutschland eine Erwerbstatigkeit ausfuhren.

Geschichte

Nach der Einstellung der seit 1957 existierenden Studienforderung nach dem sogenannten Honnefer Modell wurde am 1. September 1971 Das BAFoG als Vollzuschuss (es musste also nichts zuruckgezahlt werden) fur individuell bedurftige Studierende eingefuhrt. Vorteil gegenuber dem Vorgangermodell war der breitere Kreis von Empfangsberechtigten und der Rechtsanspruch auf Forderung, das bedeutet: die Forderung war im Streitfall auch einklagbar. Der Hochstbetrag entsprach in etwa dem vom deutschen Studentenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6 Prozent der Studierenden durch BAfoG gefordert (270.000 BAfoG-Empfanger bei 606.000 eingeschriebenen Studierenden).

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Laufe der 1970er Jahre deutlicher erweitert. Neben Studierenden wurden auch Auszubildende, Schuler und andere anspruchsberechtigt. Die Umstellung des BAFoGs auf ruckzahlbare Kredite gehorte 1982 zu den ersten Massnahmen der Regierung Kohl.

Alle zwei Jahre findet eine Uberprufung der Bedarfssatze statt (Novellierung des Gesetzes).

Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gemass allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eines zielgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, ist das Gesetz im Kern gleich geblieben, nur die Frei- und Forderbetrage wurden immer wieder angepasst.

Nach inzwischen 20 BAfoG-Novellen und vielen Reform-Diskussionen ist das BAfoG inzwischen nur noch fur knapp 14 Prozent der Studierenden eine (Teil-)Finanzierungsquelle.

Laut Statistischem Bundesamt bekamen 2003 etwa 777.000 Schuler und Studenten BAfoG, sieben Prozent mehr als 2002. Ein Student bekam im Schnitt 370 Euro im Monat, ein Schuler 303 Euro. Nicht alle erhielten das ganze Jahr uber Geld, 47 Prozent den Hochstsatz.

Berechnung

Die Ausbildungsforderung wird (in sehr groben Zugen) so berechnet:

  • Dem Auszubildenden (z.B. Studierenden) wird ein Bedarf zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten unterstellt. Dieser setzt sich zusammen aus
    • einem Grundbedarf (z.B. 333€/Monat),
    • einem Bedarf fur Unterkunft (z.B. 44€/Monat fur bei Eltern wohnende, 133..197€/Monat fur nicht bei Eltern wohnende),
    • einem Zuschlag fur die Krankenversicherung (47€/Monat),
    • einem Zuschlag fur die Pflegeversicherung (8€/Monat).
  • Von diesem Bedarf wird meist ein fiktiver Unterhaltsanspruch gegenuber Eltern, evtl. Ehegatten abgezogen. Dieser Abzug berechnet sich ungefahr wie folgt:
    • fiktives Nettoeinkommen
      • Man geht von einem etwas besonders definierten (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/21.html) Bruttoeinkommen aus, was oft dem Gesamtbetrag der Einkunfte entspricht, manchmal daruber liegt.
      • Davon werden Einkommensteuer und Kirchensteuer abgezogen.
      • Von dem verbleibenden Betrag werden abgezogen:
        • 21.5% als Sozialpauschale fur abhangig Beschaftigte (fur Beamter und die meisten Rentner 12.9%, fur Selbstandige 35%)
      • Was ubrig bleibt, ist ein fiktives Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
    • fiktives Unterhaltseinkommen
      • Vom fiktiven Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen wird abgezogen.
        • entweder 1440€/Monat fur ein verheiratetes und nicht dauernd getrenntes Elternpaar
        • oder 960€/Monat fur jedes Elternteil in sonstigen Fallen.
      • Weiterhin wird abgezogen:
        • 480€/Monat, wenn der Auszubildende nicht Kind des Einkommensbeziehers ist
        • 435€/Monat fur jedes Kind des Einkommensbeziehers, welches selbst nicht BAfoG-Forderungs-Kandidat ist
      • Vom verbleibenden Rest werden abgezogen:
        • 50% und
        • zusatzlich 5% fur jedes Kind welches selbst nicht BAfoG-Forderungs-Kandidat ist.
      • Was dann ubrig bleibt, ist das, was dem Einkommensbezieher als Unterhalt fur alle seine fiktiven Unterhaltsempfanger, die BAfoG-Forderungs-Kandidaten sind, unterstellt wird (fiktives Unterhaltseinkommen).
    • fiktiver Unterhalt
      • Das fiktiven Unterhaltseinkommen des Einkommensbeziehers wird durch die Anzahl seiner fiktiven Unterhaltsempfanger, die BAfoG-Forderungs-Kandidaten sind, dividiert.
      • Das Ergebnis ist der fiktive Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige fiktiv dem Auszubildenden leisten musste.
      • Ist der fiktive Unterhalt negativ, so wird er auf 0 aufgerundet. (Andernfalls wurde sich der BAfoG-Anspruch vergrossern, wenn die Eltern besonders einkommensschwach sind, was eigentlich Sinn ergeben konnte.)
    • Dem Auszubildende wird dieser fiktive Unterhaltsanspruch von seinem Bedarf fur jede Person abgezogen, die ihm gegenuber nach BAfoG-Massstaben unterhaltspflichtig ist.
  • Der Auszubildende muss sich zudem effektiv eigenes Vermogen und eigenes Einkommen anrechnen lassen.
    • Anrechnung des eigenen Vermogens:
      • Ausgehend vom Wert des Vermogens werden 5200€ abgezogen.
      • Was bleibt ist ein fiktives 'Ubervermogen'
      • Angerechnet wird das grossere aus:
        • diesem 'Ubervermogen' dividiert durch 12 und multipliziert mit der Einheit Monat und
        • 0€/Monat.
    • Anrechnung des eigenen Einkommens:
      • es wird ein fiktives Nettoeinkommen des BAfoG-Kandidaten wie oben berechnet
      • davon werden abgezogen (http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap05_03.php) ('anrechnugsfreies Einkommen')
        • bei allgemeinbildenden Schulen: 112€/Monat
        • beim 2. Bildungsweg bis Realschulniveau: 153€/Monat
        • beim 2. Bildungsweg uber Realschulniveau, Hochschule: 215€/Monat
      • Die Grenze des 'BAfoG-unschadlichen Bruttoeinkommens' fur den 'gemeinen jobbenden Studenten' berechnet sich wie folgt: 215€/Monat*12 Monate/y/(1-21.5%)+920€/y = 4206.62€/y = 350.55€/Monat. Ist der Student dagegen selbststandig, so liegt der 'BAfoG-unschadliche Gewinn' bei 215€/Monat*12 Monate/y/(1-35%) = 3969.23€/y = 330.77€/Monat.
      • Was bleibt, ist anzurechnendes Einkommen.
      • Angerechnet wird das grossere aus:
        • diesem anzurechnenden Einkommen und
        • 0€/Monat.
  • Was davon ubrig bleibt, ist die Hohe seines BAfoG-Anspruchs.
  • Betragt dieser mehr als 10€/Monat, so wird dieser ausgezahlt.
    • Die eine Halfte dieses Auszahlungsanspruchs gilt als Einkommen (da Zuschuss),
    • die andere Halfte dieses Auszahlungsanspruchs gilt als zinsloser Kredit.
    • Bei den meisten Formen des Schuler-BAfoGs ist der gesamte Auszahlungsanspruch ein Zuschuss.

(Dies ist nur ein sehr grober Uberblick, der die 'Denkweise' der BAfoG-Berechnung verdeutlichen soll und viele Falle nicht berucksichtigt.)

Eine Berechnung mit aufgeschlusseltem Ergebnis ist unter http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ moglich. Der BAfoG-Rechner des Bundesministeriums (http://bafoeg-rechner.bmbf.de ) berucksichtigt mehr Sonderfalle, bietet aber keine Erlauterungen zum Ergebnis.

Uberprufung

Die Angaben, die einer solchen Berechnung zugrunde liegen, werden unterschiedlich intensiv uberpruft. Mit der Einschrankung des Bankgeheimnisses wird inzwischen vom Staat fur 100% der Empfanger von Ausbildungsforderung in einem automatisierten Verfahren uberpruft, ob diese Vermogen bestimmten Typs verschwiegen haben, welches zu einem niedrigeren BAfoG-Anspruch fuhrt. Konkret wird abgefragt, in welchem Masse Freistellungsauftrage fur Kapitalertrage, die fur Bankkonten des Empfangers bestehen, ausgeschopft wurden. Das lasst einen Schluss zu, wieviel Zinsen mindestens dem Empfanger gutgeschrieben wurden. Dieses Zinsvolumen dividiert durch den allgemeinen Kapitalmarktzinssatz ergibt eine grobe Schatzung fur die Hohe des durchschnittlichen Kontostands. Mehr zu diesem Verfahren (http://www.bayern.gew.de/lass/inhalte/studienfinanzierung/bafoegrasterfahndung/dokumente/bmbf.pdf)

Diese im Vergleich zu fruher stark einsetzende Prufung fuhrte regelmassig zu Uberraschungen fur die BAfoG-Empfanger. So passierte es nicht selten, dass der BAfoG-Empfanger auf diese eher unangenehme Weise zum ersten Mal von einem Sparkonto erfuhr, was seine Eltern vor vielen Jahren auf seinen Namen angelegt hatten. Ruckforderungsbescheide der BAfoG-Amter und strafrechtliche Verfolgung sind die Folge. Nicht selten kommt es zu Verurteilungen, die den Betroffenen die berufliche Zukunft verbauen.

Weblinks

  • http://www.das-neue-bafoeg.de/ Offizielle Website des Bundesministerium fur Bildung und Forschung zum BAfoG
  • http://www.bafoeg-rechner.de/ BAfoG-Rechner von Studis Online (private Webseite)
  • Das Bundesausbildungsforderungsgesetz (http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_default.php)
  • Das Bundesausbildungsforderungsgesetz (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/gesetz.php) mit Verwaltungsvorschriften
  • http://www.bafoeg-datenabgleich.de umfangreiche Infoseite mit Forum (private Webseite)
  • BAFOG-BETRUG. Tausende Schuler und Studenten unter Verdacht (http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,329013,00.html)

da:SU Kategorie:Gesetz (Deutschland) Kategorie:Sozialstaat


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