Krankenkasse
From Sterwiki
Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Trager der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
| Table of contents |
|
1 Deutschland
2 Schweiz
2.1 Grundsatz 3 Osterreich
4 siehe auch:
|
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d. h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Korperschaften des offentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
- Allgemeine Ortskrankenkassen bestehen fur abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundeslander erstrecken konnen.
- Betriebskrankenkassen konnen von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegrundet werden. Es kommt bisweilen vor, dass verschiedene Betriebskrankenkassen miteinander fusionieren.
- Innungskrankenkassen konnen von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegrundet werden. Auch sie konnen fusionieren.
- See-Krankenkasse fur Seeleute, siehe Seekasse
- Landwirtschaftliche Krankenkassen fur Landwirte
- Bundesknappschaft
- Ersatzkassen
Die Differenzierung ist historisch bedingt und hat angesichts des in den 1990er Jahren eingefuhrten Krankenkassenwahlrechts mittlerweile kaum noch Bedeutung.
Fur Krankenkassen gilt das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren deutlich rucklaufig. Sie reduzierte sich seit 1991 um rund 75 Prozent. 1991 gab es noch mehr als 1.200 Kassen, derzeit (2005) gibt es 267. Im Jahr 2004 verschwanden 20 Kassen vom Markt und fusionierten mit anderen Kassen. Betroffen waren dabei vor allem Betriebskrankenkassen (BKK).
Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenversicherungen, d. h. solche, die die Private Krankenversicherung anbieten. Diese fuhren jedoch in der Regel die Bezeichnung Krankenversicherung.
Schweiz
Siehe auch: Gesundheitswesen Schweiz
Grundsatz
Krankenkassen sind juristische Personen des privaten oder offentlichen Rechts, die keinen Erwerbszweck verfolgen, hauptsachlich die soziale Krankenversicherung betreiben und vom Eidgenossischen Departement des Innern anerkannt sind.
Gesetzlich sind die Krankenkassen in Art. 13 des Bundesgesetzes uber die Krankenversicherung geregelt (Krankenversicherungsgesetz).
Organisationsformen
Die Krankenkassen haben sich als Verein, Stiftung, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft mit nicht-wirtschaftlichem Zweck zu organisieren.
Aufsichtsbehorden
Institutionell werden die Krankenkassen vom Bundesamt fur Gesundheit (BAG) beaufsichtigt.
Haupt- und Nebenaufgaben
Die Krankenkassen betreiben zur Hauptsache die soziale Krankenversicherung. Es steht den Krankenkassen jedoch frei, neben der sozialen Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen (z.B. bevorzugte Behandlung, hohrer Spitalkomfort, zahnmedizinische Leistungen, komplementarmedizinische Leistungen) anzubieten; ebenso konnen sie in eingem gewissen Rahmen weitere Versicherungsarten (z.B. Sterbegelder und Invalidatsentschadigungen) betreiben. Schliesslich durfen Krankenkassen mit einem bestimmten Mindestbestand an Versicherten auch eine Ruckversicherung durchfuhren.
Anerkennungsvoraussetzungen
Eine Krankenkasse muss insbesondere die soziale Krankenversicherung nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit durchfuhren und die Gleichbehandlung der Versicherten gewahrleisten; sie darf die Mittel der sozialen Krankenversicherung nur zu deren Zwecken verwenden. Sie hat uber eine Organisation und eine Geschaftsfuhrung verfugen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewahrleisten. Sie muss jederzeit in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie hat eine Einzeltaggeldversicherung nach dem Krankenverischerungsgesetz durchfuhren und ihren Sitz in der Schweiz haben. Schliesslich hat sie die soziale Krankenversicherung auch den versicherungspflichtigen Personen anbieten, die in einem Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaft, in Island oder in Norwegen wohnen (sofern sie vom Bundesrat nicht von dieser Verpflichtung befreit ist).
Gemeinsame Einrichtung
Wird ein Versicherer zahlungsunfahig, so werden dessen Verpflichtungen von der Gemeinsamen Einrichtung ubernommen, die als Stiftung von allen Versicherern gemeinsam betrieben wird.
Anzahl
Insgesamt sind in der Schweiz rund 90 Versicherer zugelassen, die aber teilweise nur regional tatig sind.
Weitere Seiten
Siehe auch: http://www.bag.admin.ch/kv/grundlag/d/index.htm (Bundesamt fur Gesundheit) und http://www.santesuisse.ch (Schweizerischer Verband der Krankenversicherer) oder http://www.krankenversicherung.ch
Osterreich
In Osterreich sind die Trager der Krankenversicherungen die jeweils zustandige Krankenkasse: Es sind dies:
- Gebietskrankenkassen: In jedem Bundesland gibt es eine Gebietskrankenkassa, bei der jeweils alle unselbstandig Beschaftigten in der Privatwirtschaft versichert sind. Die Zugehorigkeit ist nicht abhangig vom Wohnort des Versicherten sondern vom Betriebsstandort. So kann ein Niederosterreicher bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sein, wenn sein Arbeitgeber seinen Standort in Wien hat. Ausserdem sind die im offentlich Bediensteten, die so genannte Vertragsbedienstete sind und keinen Beamtenstatus haben, in der Gebietskrankenkasse versichert.
- Gewerbliche Krankenkassa: In dieser sind alle selbstandig Erwerbstatigen versichert.
- Bauernkrankenkassa: Hier sind alle in der Land- und Forstwirtschaft versichert.
- Krankenkassa der Eisenbahner:
- die Gemeinde Wien hat fur ihre Bediensteten eine eigene Krankenkassa, die KFA (Krankenfursorgeanstalt)
- die Bundeskrankenkassa: In dieser Kassa sind alle Bundesbeamten versichert.
Alle Krankenkassen sind im Hauptverband der Sozialversicherungstrager zusammengefasst. Durch die seit 1. Janur 2005 geltende Chefarztpflicht ergaben sich strukturell-organisatorische Veranderungen des Krankenkassensystems in Osterreich.
siehe auch:
Gesundheitswesen, Gesundheitswesen Schweiz, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Krankenschein, Auslandskrankenschein, Health Maintenance Organization,
Kategorie:Gesundheitswesen
Kategorie:Sozialstaat
Für mehr information über krankenversicherung private zusatzversicherung: fahrrad versicherung
  
 
 
 
 
 
 
 
Zurück zu Maxi Versicherungen  

