Beitragssatz
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In der Sozialversicherung beschreibt der Beitragssatz den Anteil des Arbeitsentgelts, der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgefuhrt wird.
In Deutschland werden diese Beitrage grundsatzlich je zur Halfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Hohe der Beitragsbemessungsgrenze. Zur Zeit (Stand: 1. Janur 2004) beitragen die Beitragssatze fur Arbeitnehmer
- 9,5 % in der gesetzlichen Rentenversicherung
- durchschnittlich 7,0 % in der gesetzlichen Krankenversicherung
- 0,85 % in der Pflegeversicherung
- 3,25 % zur Bundesanstalt fur Arbeit
(Quelle: Arbeits- und Sozialstatistik, Statistisches Taschenbuch 2004 (http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/datenbanken/stats/stb04_5650.cfm)).
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber alleine getragen.
Siehe auch: Lohnnebenkosten
Kategorie:Betriebswirtschaftslehre
Für mehr information über krankenversicherung pflicht: Information betrifft Autokredit Vergleich
  
 
 
 
 
 
 
 
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