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Kampfhund

From Sterwiki

Als Kampfhunde wurden Hunde bezeichnet, die zu Hundekampfen ausgebildet und eingesetzt wurden. In der aktuellen Diskussion werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.

Table of contents
1 Kriegs- und Kampfhunde
2 Hundeverordnungen und Gesetze
3 Diskussion
4 Literatur
5 Weblinks

Kriegs- und Kampfhunde

thumb|Staffordshire Bullterrier thumb|Bullterrier Bereits in den Kulturen der Fruhzeit der Menschheit wurden sehr grosse Hunde des Mastiff-Typs als Kriegshunde eingesetzt. Griechische und assyrische Armeen beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde voraus, die das gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den Feind aufspuren sollten. Haufig trugen sie Messer oder Fackeln am Halsband, um Tod und Verwirrung in die gegnerischen Reihen zu tragen.

Im antiken Rom liess man in der Arena Hunde gegen Baren, Lowen und auch Gladiatoren kampfen.

Durch modernere Methoden der Kriegsfuhrung wurden Kriegshunde im Mittelalter bedeutungslos. Stattdessen wurden sie jetzt als Wachter grosser Anwesen oder zum Treiben von Vieh, besonders auch Bullen, zum Markt eingesetzt. Daraus entwickelte sich der blutige Sport des so genannten Bullenbeissens, der sich uber Jahrhunderte fortsetzte, bis er Anfang des 19. Jahrhunderts endgultig verboten wurde.

Stattdessen hatten im 18. und 19. Jahrhundert die Hundekampfe ihre Blutezeit. Gezuchtet wurden hierfur Kreuzungen aus alten wuchtigen Bullenbeissern und Terriern. Das Ergebnis waren schwere, starke Hunde mit dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern. Bei Kampfen in der Arena (englisch: pit, daher hat der Amerikanische Pit Bull Terrier seinen Namen) konnte der Besitzer des Siegers leicht einen Monatsverdienst oder mehr gewinnen. Kampfhunde kampften nur in der Arena, ausserhalb verhielten sie sich wie andere Hunde auch. Es gibt die Anekdote von dem preisgekronten Pit-Sieger, der vor einem aggressiven Strassenhund klaglich die Flucht ergriff. Hunde, die gegen Menschen aggressiv waren, galten als nicht tauglich fur die Arena und wurden von Kampfen und der Zucht ausgeschlossen - und fur gewohnlich getotet.

Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Hundekampfe praktisch weltweit verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - keine Zucht von Hunden fur den Einsatz in Hundekampfen mehr. Hunde der Bullterrier-Rassen wurden weiter gezuchtet: der American Staffordshire Terrier beispielsweise als Wachhund auf Farmen. Der englische Staffordshire Bullterrier, einer der beliebtesten Haushunde Grossbritanniens, erhielt den Beinamen 'nurse dog'.

Hundeverordnungen und Gesetze

Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier am 26. Mai 2000 in Hamburg-Wilhelmsburg ein Kind getotet wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte uber das Thema gefuhrt. In kurzester Zeit erliessen alle Bundeslander jeweils unterschiedliche Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschrankungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevolkerung vor Angriffen durch Hunde vergrossern sollten.

Als gefahrliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier, ausserdem wurden haufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgefuhrt wie Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Romischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten Thuringen, das als gefahrliche Hunde Hunde definierte, die sich durch ihr Verhalten als gefahrlich erwiesen haben und Nordrhein-Westfalen, wo unter die Verordnung alle Hunde fielen, die grosser als 40 cm oder schwerer als 20 kg waren.

Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde erlassen:

  • Nachweis der Zuverlassigkeit des Halters (Polizeiliches Fuhrungszeugnis),
  • Nachweis der Befahigung des Halters (Sachkundenachweis),
  • Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine fur die Hunde in der Offentlichkeit,
  • Wesenstest fur Hunde
  • Zugangsverbot z.B. bei offentlichen Festen, in Freibadern, auf Spielplatzen
  • Sterilisation bzw. Kastration der Hunde
  • Kennzeichnung durch Tatowierung oder Mikrochip.

Die Wesenstests waren nicht normiert. In einigen Bundeslandern fuhrte der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang, in anderen nicht. Ein nicht bestandener Wesenstest konnte die Totung des Hundes zur Folge haben. In Nordrhein-Westfalen musste daruber hinaus beispielsweise ein besonderes Interesse fur die Haltung der Hunde nachgewiesen werden. Viele Gemeinden erhohten die Hundesteuer fur Kampfhunde drastisch, teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz. Die Tierheime fullten sich mit hunderten von kaum vermittelbaren Tieren.

Folge der Verordnungen war eine Fulle von Klagen betroffener Hundehalter und -zuchter, die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg fuhrten. Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz fur nichtig erklart, uberwiegend mit der Begrundung, dass so tiefreichende Eingriffe in die Rechte der Burger nicht auf dem Verordnungswege zulassig seien. Einige Bundeslander erliessen daraufhin Gesetze, andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gultige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung.

Am 21. April 2001 erliess der Bundestag ein 'Gesetz zur Bekampfung gefahrlicher Hunde', das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.

Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungklage, die vom Bundesverfassungsgericht am 16. Marz 2004 entschieden wurde. Danach ist das Importverbot nicht verfassungswidrig, dagegen verstosse das Zuchtverbot gegen die Verfassung, da eine solche Regelung Landersache sei. (Text des Urteils (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html))

Diskussion

Ziel der Hundeverordnungen ist es, durch Ausrottung der genannten Kampfhunderassen, denen eine besondere Gefahrlichkeit zugeschrieben wird, eine grossere Sicherheit der Bevolkerung zu erreichen. Dabei wird bei diesen Rassen eine erhohte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Korper- und Beisskraft angenommen.

Gegner der Hundeverordnungen - darunter u.a. die Kynologen Erik Zimen, Dorit Feddersen-Petersen und Gunther Bloch, aber auch die Gewerkschaft der Polizei (http://www.gewerkschaftderpolizei-online.de/fred/content-more.cfm?satz=298) und die Bundestierarztekammer (http://bundestieraerztekammer.de/btk/pressestelle/pressemitteilungen/pm4-04inter.htm) - argumentieren, dass es keine gefahrlichen Hunderassen gebe, sondern die Gefahrlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschatzen sei. Insofern werde die durch die Verordnungen angestrebte Sicherheit der Bevolkerung verfehlt und seien die mit den Verordnungen verbundenen Eingriffe in die Rechte der betroffenen Hundehalter und -zuchter nicht gerechtfertigt. Sinnvoll sei es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befahigungsnachweis zu verlangen, da gefahrliche Hunde nicht geboren, sondern von ihren Haltern erzogen wurden. Zudem wird eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert.

Literatur

  • Dr. Dieter Fleig 'Kampfhunde' Bd.1+2 Kynos Verlag ISBN 3924008027 und ISBN 3924008035
  • Dr. Dieter Fleig 'Kampfhunde, wie sie wirklich sind' Kynos Verlag ISBN 3933228042
  • Dr. Dieter Fleig u.a. 'Die grosse Kampfhundeluge' Kynos Verlag ISBN 3933228298
  • Gina Barth-Muth 'Feindbild Hund und Halter' Muller Ruschlikon ISBN 3275013718
  • Thomas Duffe, Eric Horlitz 'Dog Face' BoD GmbH Norderstedt ISBN 3831122652
  • Vicki Hearne 'Bandit' - Dossier uber einen gefahrlichen Hund - Kynos Verlag ISBN 3929545187
  • Su Winter 'Kampfhund sucht Schutzengel' Kynos Verlag ISBN 3933228263

Weblinks

  • Hund und Halter (http://www.hund-und-halter.de/)
  • Diskussionsforum (http://www.ksgemeinde.de/)

Kategorie:Haushund


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