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Thema haftpflichtversicherung steuerberater

 


Steuerberater

From Sterwiki

Deutschland

Steuerberater durfen sich Personen nennen, die die Steuerberater-Prufung gemass dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden haben oder denen diese erlassen wurde und von der Steuerberaterkammer bestellt wurden. Bestellt werden nur Personen, die neben der bestandenen Prufung auch eine Deckungszusage einer Haftpflichtversicherung nachweisen konnen und bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft angestellt sind oder selbstandige Steuerberater sind. Eine Anstellung beispielsweise in einem Industrieunternehmen ist mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Daher durfen solche Personen trotz bestandener Prufung die Berufsbezeichnung Steuerberater nicht tragen (Stichwort: Syndikus-Steuerberater).

Sie haben die Erlaubnis, freiberuflich Hilfestellung in Steuerangelegenheiten zu geben und konnen sogar als Vertreter im Gerichtsprozess in Steuerangelegenheiten tatig werden.

In Deutschland ist der Tatigkeitsbereich, die Zulassung und Prufung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehorigen Durchfuhrungsverordnung geregelt. Viele Steuerberatungsaufgaben gehoren zu den Vorbehaltsaufgaben und durfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgefuhrt werden. Ausnahmen sind die Tatigkeiten der Buchfuhrungshelfer und Lohnsteuerhilfevereine.

Hiergegen laufen die EU-Mitgliedsstaaten Sturm und verlangen die Offnung des deutschen Steuerberatermarktes, auch wenn in den Mitgliedsstaaten recht unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen und naturlich unterschiedliches Steuerrecht gelten und in einigen Staaten gar keine Zulassungsvoraussetzungen existieren. Hiergegen wendet sich die deutsche Steuerberaterkammer, die als Lobby den deutschen Markt fur ihre Mitglieder verteidigen will und dies mit der mangelhaften Ausbildung auslandischer Berater im deutschen Steuerrecht begrundet (was sicherlich bei der Mehrzahl auch zutrifft). Der Streit lasst sich sicherlich erst mit einem einheitlichen EU-Steuerrecht und einer einheitlichen EU-Steuerberaterprufung losen.

Die Aufgabe des Steuerberaters besteht hauptsachlich in der Erstellung von Steuererklarungen fur Unternehmen und Privatpersonen, der Erstellung der Buchfuhrung und des Jahresabschlusses (jedoch nicht die Prufung, die zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprufer gehort). Weiterhin die 'Laufende steuerliche Beratung' (Gestaltungsberatung, Tricks und Tipps). Die Gebuhren werden nach der Steuerberater-Gebuhrenverordnung (StB-GV) abgerechnet. Fur die Richtigkeit der Steuerberatung haftet der Steuerberater dem Mandanten gegenuber und muss hierfur eine Steuerberater-Haftpflichtversicherung abschliessen.

Neben der selbstandigen und nichtselbstandigen Tatigkeit in den Vorbehaltsaufgaben ist er in folgenden Tatigkeiten und Bereichen anzutreffen:

Aufsichtsrat, Glaubigerausschusse, Hausverwalter, Konkursverwalter, Liquidator, Nachlassverwalter, Notgeschaftsfuhrer, Pfleger, Sachverstandiger, Schiedrichter, Testamentsvollstrecker, Treuhander, Vergleichsverwalter, Vormund und zunehmend in der Unternehmensberatung und in der Rating-Beratung.

Fur die Zulassung zur Steuerberaterprufung ist ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium und eine 2-jahrige praktische steuerliche Tatigkeit Voraussetzung. Alternativ kann auch eine Zulassung ohne Studium erfolgen. Hierfur ist eine kaufmannische Ausbildung und eine 10-jahrige praktische steuerliche Tatigkeit nachzuweisen. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind im § 36 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Die Steuerberaterprufung ist aufgrund der hohen Durchfallquote mit ca. 70% mit anderen schwierigen Hochschulprufungen vergleichbar.


Osterreich

In Osterreich ist der Zugang zum Steuerberaterberuf durch das Wirtschaftstreuhand-Berufsgesetz (WTBG) geregelt. Bis 1999 war ein abgeschlossenes Fachstudium Voraussetzung; seitdem konnen auch Selbstandige Buchhalter nach einer gewissen Zeit (im Regelfall zwolf Jahre) zur Steuerberaterprufung antreten. Die Unvereinbarkeitsbestimmungen sind weniger streng als in Deutschland (so verpflichtet z. B. auch die Anstellung in einem Industrieunternehmen nicht zwingend zum Ruhen des Steuerberaterberufs). Die gesetzliche Vertretung ist die Kammer der Wirtschaftstreuhander, die auch das Prufungswesen als ubertragene hoheitliche Aufgabe wahrnimmt.

Weblinks Osterreich

  • Kammer der Wirtschaftstreuhander (http://www.kwt.or.at)
  • Verzeichnis der Wirtschaftstreuhander (http://search.kwt.or.at/search.asp)
  • Verzeichnis von Steuerberateren in Osterreich und Diskussionsforum 'Steuer' (http://www.steuerberater.at)

Kategorie:Dienstleistungsberuf Kategorie:Steuerrecht Kategorie:Freie Berufe


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