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Willkommen zu Maxi Versicherungen, Thema arbeitgeberzuschuss private krankenversicherung
Die Versicherungsgesellschaften bieten immer wieder neue Leistungen an, die über den gewohnten Rahmen hinausgehen. Vielleicht ist eine dabei, die gerade Sie besonders anspricht.Kuren Kuren dienen dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Arbeitskraft und der Gesundheit. Vor allem Skeletterkrankungen (Bandscheibenschäden), oder Atemwegserkrankungen (Asthma) werden durchKuren geheilt oder gelindert.Kuren ambulant Das typische Beispiel für eine ambulante Kur ist eine Badekur mit Massagen, Fangopackungen usw. Die Kosten für die Unterbringung in Hotel oder Pension während der Kurmaßnahme bezahlt der Versicherte selbst. Viele Versicherungen bieten einen zeitlich begrenzten Zuschuß für diese Maßnahmen an. Die Behandlungen werden, soweit medizinisch notwendig und vom Arzt verordnet, übernommen. Kuren stationär Stationäre Kuren, bei denen der Patient in einem Sanatorium untergebracht ist, werden in der Regel von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. BfA, LVA) bezahlt. Arbeitnehmer brauchen aus diesem Grund normalerweise keine zusätzliche Absicherung in diesem Bereich. Für Selbständige und Freiberufler, die nicht in der Rentenversicherung sind, kann ein Kurtarif eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes darstellen.Heilpratiker/ Naturheilverfahren Wer bestimmte Erkrankungen lieber vom Heilpraktiker oder Homöopathen behandlen lassen möchte, sollte auf diese Leisungen nicht verzichten. Als Beispiele für die Behandlungsformen möchten wir die Akupunktur, Akupressur, die chinesische Medizin usw. anführen.Heilmittel Heilmittel sind Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z.B. Bäder, Bestrahlungen, Massagen und Krankengymnastik sowie Inhalationen.Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub Einige Taife sehen die Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub oder für die Zeit des Bezugs von Erziehungsgeld vor. Wer also eine Babypause plant, sollte sich diese Taife näher ansehen.Weltgeltung Prakisch alle Tarife sehen unbegrenzten Versicherungsschutz für vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland vor. Außerhalb Europas sind die Geltungsdauern meist zeitlich begrenzt oder erfordern einen Beitragszuschlag bis zu 50%. Wenn Sie also z.B. einen längeren Aufenthalt in USA planen, sollten Sie auf eine unbegrenzte Weltgeltung achten.Beitragsentlastungstarife Viele Versicherer bieten Tarife an, die den Beitrag im Alter um einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz senken. Interessant sind diese vor allem für Angestellte, da sie arbeitgeberzuschußfähig sind. Ein Nachteil: Wer die Gesellschaft wechselt oder wieder in gesetzliche Krankenversicherung eintritt, verliert die Ansprüche, obwohl Beiträge bezahlt wurden. Hier gilt es zu überlegen, ob es sinnvoller ist, anderweitig Geld anzulegen, das unabhängig von der Krankenversicherung ist. Wir beraten Sie gerne.Nach Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 2000 ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der nach dem 31.12.1999 eine private Kranken-Vollversicherung abschließt muß einen Beitragszuschlag von 10% auf bestimmte Tarife bezahlen, der für die Beitragsentlastung im Alter angespart wird.Wartezeiten Unter Wartezeiten versteht man die Zeiträume, in denen der Krankenversicherer noch nicht leistungspflichtig ist. Allerdings verzichten praktisch alle Versicherungen auf die Wartezeiten, wenn man direkt aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt oder eine ärztliche Untersuchung durchführen läßt. Immer mehr Gesellschaften verzichten auch bei direktem Wechsel aus einer anderen priovaten Krankenversicherung auf die Wartezeiten.
Für mehr information über arbeitgeberzuschuß private krankenversicherung: aftrekbaar
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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