Privathaftpflichtversicherung
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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschliesslich eventueller Hausangestellter (letztere soweit fur den Haushalt tatig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem recht grundsatzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen fur den einzelnen auf der Hand.
Voraussetzung ist, dass die Anspruche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmassigen (Tatigkeit fur den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfur tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung ein. Auch nebenberufliche Tatigkeiten (z.B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) mussen eigens abgesichert werden, wenn damit nachhaltig Gewinn erzielt werden soll.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschranktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschliesslich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baummassnahmen), weiter die Haftung aus Sportausubung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkampfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden). Auch Schaden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschaden oder Schaden an (elektrischen) Einbauten handelt.
Wenn solche zusatzlichen Haftpflicht-Risiken neu hinzutreten, sind sie zwar zunachst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), mussen aber dem Versicherer auf dessen jahrliche Anfrage mitgeteilt und dann eingeschlossen werden.
Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausubung der Jagd, die uber besondere Policen abgesichert werden mussen.
Haufig wird mit der fur den Versicherungsnehmer und seine Familie oft existentiell wichtigen (Hohe der Deckungssumme z.Zt. mindestens 3 Mio EUR fur Personen- und Sachschaden; Anpassung regelmassig erforderlich!) Privathaftpflichtversicherung die „Ausfallversicherung', die anderweitig nicht abgesicherte Anspruche des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen gegen Drittschadiger erfasst.
Massgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) [1] (http://www.gdv.de/fachservice/6962.htm) der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z.B. BBR, RBH o.a.), die dem Versicherungsschein beiliegen.
Weblinks
- Gesetzestexte (VVG, BGB etc.) einzusehen und download bei [2] (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html)
- Einzelheiten zu Versicherungsumfang, mitversicherten Personen und anderen Fragen: [3] (http://www.haftpflichtversicherung.ws/index.php)
Template:Rechtshinweis
Für mehr information über Privathaftpflichtversicherung: Alterseinkunftegesetz 
 
 
 
 
 
 
 
 
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