Geschichte des Kantons Luzern
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| Table of contents |
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1 Vorluzernische Zeit
1.1 Besiedlung 2 Das Alte Luzern
2.1 Von der Stadt zum Stadtstaat 3 Der Kanton Luzern
3.1 Helvetik: Der Bruch und seine Langzeitwirkung |
Vorluzernische Zeit
Besiedlung
Das Gebiet des heutigen Kantons Luzern war seit prahistorischer Zeit kontinuierlich besiedelt. Kelten, ihre romanisierten Nachfahren und Romer siedelten vor und nach der Zeitenwende an den sonnigen und guten Lagen des Kantons, anscheinend ohne hier ein markantes Zentrum zu bilden. Seit dem 6. Jahrhundert drangen von Norden her den Flusslaufen entlang die Alemannen ein und uberlagerten die vorhandene Bevolkerung.
Kirche
Mit der Christianisierung im Fruhmittelalter werden die ersten Spuren kirchlicher Organisation spurbar, die sich bei ihrer Entstehung in der Regel an vorgegebene weltliche Gebietsstrukturen anlehnte. Ihr war eine ausserordentlich lange Nachwirkung beschieden. Von den grossen Talpfarreien Willisau, Ruswil, Sursee, Hochdorf und Luzern aus entwickelte sich die mittelalterliche, teilweise bis heute gultige Pfarreieinteilung. Mitte des 8. Jahrhunderts entstand zudem das Kloster im Hof in Luzern, das 1456 in ein Chorherrenstift umgewandelt wurde, und im 10. Jahrhundert das Stift Beromunster. Vor 1183 wurde die Johanniterkommende Hohenrain, 1194/1196 das Zisterzienserkloster St. Urban gegrundet. Im 13. Jahrhundert folgten sukzessive die Zisterzienserinnen in Ebersecken (1275), die Reuerinnen (Dominikanerinnen) in Neuenkirch (1240/1282), die Augustinerinnen in Eschenbach (1294), ferner die Deutschritterkommende Hitzkirch (vor 1237). Alle diese Kloster gingen auf Stiftungen des lokalen Adels zuruck. Das Zisterzienserinnenkloster Rathausen verdankte seine Entstehung 1245 einem reichen Luzerner Burger, wahrend beim Aufbau des Franziskanerklosters in Luzern um 1260 Burger und Adel zusammenwirkten.
Adel
Im 12./13. Jahrhundert sind in vagen Umrissen adelige Herrschaftsraume fassbar. Im Sudwesten dominierten die Freiherren von Wolhusen, im Raum Luzern das Kloster Murbach/Luzern zusammen mit den Freiherren von Rothenburg und im Sudosten die Freiherren von Eschenbach. Sie alle verschwanden gegen Ende des 13. und zu Anfang des 14. Jahrhunderts. Im Norden dominierten mit Schwergewicht im Bereich der Stiftsherrschaft von Beromunster die Grafen von Lenzburg und nach ihnen die Kyburger und Habsburger. Im 13./14. Jahrhundert war fast das ganze Territorium, seit 1291 auch die ehemalige Klosterherrschaft Murbach mit Luzern in die junge Landesherrschaft des Hauses Habsburg-Osterreich eingebettet.
Das Alte Luzern
Von der Stadt zum Stadtstaat
Die Siedlung im Zentrum der Klosterherrschaft Murbach/Luzern, welche verkehrsgunstig am See und an der Reuss zugleich gelegen war, entwickelte sich um 1200 vom Markt zur Stadt. Als politischer und wirtschaftlicher Mittelpunkt zwischen dem Jura, dem unteren Aaretal, Brugg und dem Alpenrand gewann sie einige Bedeutung. Das lockere Herrschaftsgefuge des 13. Jahrhunderts ermoglichte eine eigene Entwicklung (1252 Geschworener Brief), die nach der Eingliederung in die grosse osterreichische Landesherrschaft 1291 weiterwirkte. Das Streben nach Wahrung einer gewissen Eigenstandigkeit zwang den Rat einige Jahre spater zur Auseinandersetzung mit Habsburg, in deren Verlauf Luzern seine alten Reserven gegenuber den Nachbarn in den Alpentalern beiseite schieben musste. Um die Unterstutzung der drei Waldstatte zu erhalten, war die Stadt mehr oder weniger gezwungen, den Bund von 1332 zu schliessen. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts lockerten sich die Bande zur Herrschaft Osterreich zusehends rascher.
Seit dem 13. Jahrhundert hatten in der Stadt ansassige Ministerialen und Burger Herrschaftslehen im Umkreis Luzerns inne. 1380 setzte mit dem Erwerb von Weggis eine eigentliche stadtische Territorialpolitik ein, die mit den Erwerbungen im Sempacherkrieg (1386), der Ubernahme des Amtes Willisau (1407) und der Eroberung des Aargaus (1415) die grossten Schube erlebte. Bis um 1480 nahm die Stadt die letzten um Luzern gelegenen Vogteien, die bis anhin Privatbesitz einzelner Burgerfamilien gewesen waren, in ihre eigenen Hande. 1579 folgte noch Knutwil, und 1803 erreichte der Kanton mit dem Tausch des Amtes Merenschwand (Aargau) gegen das Amt Hitzkirch seine heutige Ausdehnung. Das Staatsgebiet umfasste vor 1798 neben Stadt und Amt Luzern die beiden Landstadte Sempach und Sursee, welche innerhalb der Luzerner Landeshoheit relativ autonom blieben, die grossen, von Kleinraten regierten Landvogteien Willisau, Rothenburg, Entlebuch, Ruswil und Michelsamt, die kleinen, von Grossraten verwalteten Amter Habsburg, Merenschwand, Buron/Triengen, Malters/Littau, Kriens/Horw, Weggis, Knutwil und Ebikon, ferner die Schlossvogtei Wikon und die Seevogtei Sempach.
Bevolkerung und Wirtschaft
Die Stadt Luzern erlebte in der Zeit der fruhen Stadtentwicklung von etwa 1200 bis 1350 ein rasches Wachsen der Bevolkerung und wird schliesslich uber 4000 Seelen gezahlt haben. Im 15. Jahrhundert trat ein Ruckgang ein, der um 1470 seinen Tiefpunkt erreicht haben durfte. Erst um 1800 zahlte Luzern wieder 4300 Einwohner. Die Zahl stieg bis 1850 auf 11'000 und strebte dann bis um 1960/1970 mit uber 70'000 Einwohnern dem bisherigen Hochststand zu. Der gesamte Kanton durfte um 1450, als die Bevolkerungsdichte der Landschaft stark verdunnt war, nur etwa 15'000-16'000 Einwohner gezahlt haben. Doch dann wuchs die Zahl wieder an, erreichte 150 Jahre spater rund 26'000 und um 1800 (mit Hitzkirch) uber 90'000, 1850 133'000, 1900 146'500 Einwohner. In unserem Jahrhundert hat sie sich mehr als verdoppelt und erreichte 1991 326'000 Einwohner.
Die wirtschaftliche Struktur des Kantonsgebiets war bis an die Schwelle unseres Jahrhunderts von der Landwirtschaft gepragt. Man unterschied bis etwa 1870/1880 drei Regionen, namlich die Zone der Einzelhofsiedlungen mit vorwiegender Viehwirtschaft im Suden, den Gurtel des Feldgrasbaus in der Mitte und die Dorfsiedlungen mit ihrem Ackerbau im nordlichen Drittel des Kantons. Handwerk und Gewerbe entfalteten sich wie uberall in den Stadten. Auf der Landschaft entwickelten sie sich aus den bauerlichen Nebengewerben, die sich erst im Ancien Regime verselbstandigten und zunftische Organisationen hervorbrachten. Handel wurde vor allem in der Stadt Luzern betrieben, doch fallen die grossten Aktivitaten in die Zeit des ausgehenden 13. und fruhen 14. Jahrhunderts, was mit dem erstmals spurbaren Aufschwung des Guterverkehrs uber den Gotthard zusammenhing. Der Handel wie auch die handwerklichen Leistungen, die besonders in der Metallverarbeitung eine gewisse Bedeutung erreicht hatten, traten zuruck, je mehr Ratsherren und Burger in der Verwaltung des Territoriums Beschaftigung fanden.
Heimarbeit im Leinengewerbe, bald auch in der Baumwoll- und Seidenverarbeitung breitete sich im 17. und 18. Jahrhundert in den nordlich auslaufenden Talern und im Entlebuch aus, wobei sich eine Schicht landschaftlicher Kleinverleger ausbildete, neben denen aber besser ausgestattete und grossere Verleger aus dem benachbarten Bern- oder nahen Zurichbiet arbeiten liessen. Auch der Luzerner Rat forderte die Heimarbeit, doch mit wenig Erfolg. Trotzdem erlangten mehrere selbstandige Luzerner Verleger, die im 18. Jahrhundert in den Talern um den Vierwaldstattersee Seidenfabrikation betrieben, einige Bedeutung.
Alte Verfassung
Die Gruppenbildung innerhalb der Stadt und insbesondere innerhalb der Rate war verboten. Dieses Verbot ging auf den Geschworenen Brief von 1252 zuruck, in welchem der Rat und die Burger zusammen mit dem Vogt von Rothenburg das Friedensrecht der Stadt fixierten. Dieses stadtische Grundgesetz galt mit Modifikationen und Erweiterungen bis ins fruhe 19. Jahrhundert. Als schwerer Verstoss dagegen wurde etwa der Pfyffer-Amlehnhandel gewertet, der 1569 ausgetragen wurde. Der Rat zog vier Schultheissen und fuhrende Ratsherren zur Rechenschaft, weil sie geheime Absprachen uber Amterbesatzungen und Pensionenverteilung getroffen hatten, bestrafte sie und setzte sie ab. Im 18. Jahrhundert wurden sodann mehrere Staatsprozesse durchgefuhrt, in denen aufgeklarte und weniger aufgeklarte Ratsfamilien gegenseitig Verfehlungen in der Wahrnehmung offentlicher Amter aufdeckten und sich mit Hilfe der Rechtsprechung bis zum aussersten bekampften.
Aus dem Kreis der Burgerschaft der Stadt Luzern rekrutierten sich der Kleine Rat, der immer 36 Mitglieder umfasste, und der Grosse Rat mit zuerst hundert, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts jedoch 64 Mitgliedern. So wurde die Bezeichnung Rat und Hundert ublich. Wie in kaum einer anderen Stadt vermochte in Luzern der Kleine Rat seine Rolle als bestimmendes Organ sowohl gegenuber der Burgerschaft als auch gegenuber dem Grossen Rat zu zementieren. Von jeher erganzte er sich selbst, wahrend er es widerwillig zuliess, dass bei den Wahlen in den Grossen Rat beide Rate zusammenwirkten. Die Gemeinde der Burger war vom aktiven, nicht aber vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Als im 17. Jahrhundert die Epidemien aufhorten, die Ausfalle zuruckgingen und die bisherige Fluktuation unter den Geschlechtern ausblieb, schloss sich das Patriziat ab und monopolisierte die Regimentsfahigkeit fur einen genau umschriebenen Kreis von Familien. Damit folgte Luzern dem Trend der Zeit zur Aristokratisierung der Herrschaft. Zu gleicher Zeit wurde der Zugang zum Burgerrecht zuerst erschwert, dann ganz verunmoglicht. Revolten wie der Burgerhandel von 1651/1653 vermochten keine nachhaltige Anderung dieser Praxis zu bewirken.
Alle Initiative und alle Entscheidungen behielt sich der Kleine Rat vor, der sich aus der mittelalterlichen Vogteigewalt herausgebildet und weiterentwikkelt hatte. Luzerns Gemeinde der Burger versammelte sich nur zusammen mit dem Rat. Sie handelte nur auf dessen Veranlassung und fasste Beschlusse uber Angelegenheiten, in denen sich die Gesamtgemeinde unter Eid band, wie uber die innere und aussere Sicherheit, uber Gebietserwerbungen, uber Steuererhebung und uber Vertrage und Bundnisse. Die oberste Gewalt Luzerns ubte das gemeinsame Gremium des Kleinen und Grossen Rates, eben Rat und Hundert, aus, das sich in wichtigen Sachen der Unterstutzung durch die Gemeinde versicherte. Doch auch der Grosse Rat wirkte nur beschrankt mit. Er wurde nach einer Formulierung des 18. Jahrhunderts nur 'bey wichtigen Stands- und Landes-Geschaften, Handlungen mit fremden Machten, Malefiz-Fallen und Appellationen etc.' [3] beigezogen. Haupt der beiden Rate und damit Standeshaupt war der Schultheiss, doch den formellen Ratsvorsitz ubte der seit 1428 halbjahrlich neu bestellte Ratsrichter aus, der in der Reprasentation im Hintergrund blieb. Die beiden Rate teilten die immer zahlreicheren nebenamtlichen Amtsstellen unter sich auf, den Sackelmeister wie die Zoller oder den Unterstrassenmeister, wahrend die weniger begehrten Amter den Burgern uberlassen wurden. Auch der Stadtschreiber durfte nicht den Raten angehoren, denn er musste von der Gemeinde sein.
Von der Territorialherrschaft zum Staat
Die Territorialherrschaft lag bis 1798 stets bei der Stadt Luzern. Diese beauftragte ihre Vogte, die Herrschaftsrechte auf der Landschaft, die von Amt zu Amt wechselten, wahrzunehmen. Der Kleine Rat sah sich verhaltnismassig fruh einem grossen und geschlossenen Territorialkomplex gegenuber. Schon um 1400, verstarkt seit 1415 musste er seine Landesherrschaft auf eine solidere Basis stellen. Wesentlich war in diesem Prozess, dass Luzern 1415 seine herrschaftliche Bindung als osterreichische Landstadt abstreifen konnte und Konig Sigismund die Stadt fur reichsunmittelbar erklarte. Der Rat dehnte 1420/1421 den Luzerner Stadtfrieden auf seine ganze Landschaft aus. Die Wahrung des Friedens war nur moglich, wenn die Stadt als Herrin der Landschaft Schutz und Schirm sicherzustellen vermochte. Diese Aufgabe bot die Grundlage dafur, in einem langandauernden Verdichtungsprozess zunachst die Landesherrschaft, im 16./17. Jahrhundert die Landeshoheit und seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert den absolutistischen Staat durchzusetzen.
Im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts erfuhr die Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen einen Intensivierungsschub. Die Angst vor der Intervention der reformierten Orte forderte den Ausbau der Militarorganisation, der ein Kriegsrat vorstand, wohl die erste standige Kommission Luzerns. Zur Wahrung der eidgenossischen Neutralitat beteiligte sich Luzern seit der Mitte des 17. Jahrhunderts am Defensionale und entsandte immer wieder Truppen in den Raum Basel, um sich an den Grenzbesetzungen zu beteiligen. Im 18. Jahrhundert wurde die dienstpflichtige Mannschaft in Brigaden und Kompanien eingeteilt. Eine andere Aufgabe, die im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts Stadt und Land zu bedrangen begann, war die steigende Zahl der Armen, die das starke Anwachsen der Bevolkerung verrat. Man empfand die vielen Armen als Plage und begann, die Fursorge fur die einheimischen Armen einzurichten und die fremden Armen fortzuweisen. Um diese drangende Aufgabe zu bewaltigen, war der Rat als Obrigkeit gefordert. Fur die einheimischen Armen sorgte der um 1600 noch aus Geistlichen und Ratsherren, im 18. Jahrhundert nur noch aus Ratsherren zusammengesetzte Almosenrat, und die fremden verwies man in gross angelegten, von der Obrigkeit inszenierten Landjagden des Kantons. Mitte des 18. Jahrhunderts verteilte Luzern auf der Landschaft Harschiere oder Landjager und errichtete zum Schutze der Hauptstadt eine Stadtgarnison in Kompaniestarke.
Die Zahl der obrigkeitlichen Spezialkommissionen, -rate oder -kammern vermehrte sich vor allem im 18. Jahrhundert. So nannte Leu 1757/1788 in seinem Lexikon[4] die Baukommission, die Recruekammer, die Salz- und die Sanitatskommission, die im heutigen Sanitatsrat fortlebt, und die 1714 geschaffene Civilkammer. 1762 wurde im Hinblick auf eine Art Wirtschaftsforderung die Staatsokonomiekommission eingerichtet. Es folgten der Schulrat, die Munzkammer, die Staatskommission, die Stadtgarnisonkammer, die Griesenbergische Kommission, die Waisenhauskommission, die Neualpkommission, die Jagerkammer, die Einteilungskammer, die Einschlagungskommission, ferner die Landsfriedliche Kommission, die Viktualienkammer, die Stadtpolizeikommission und schliesslich die Holzkommission.
Besondere Aufsicht ubten die Schatzherren oder Deputierten ad aerarium (Staatsschatz) aus, andere uber den Hofkirchenschatz, wieder andere wurden zur Abnahme der Klosterrechnungen abgeordnet oder zur Inspektion uber die Hoforgeln. Nichts konnte besser illustrieren, wie sehr sich staatliche und kommunale stadtische Aufgaben vermengten und in die Breite entwickelten. Die Ratsherren waren offensichtlich sehr beschaftigt, denn daneben war eine immer noch wachsende Zahl von staatlichen und kommunalen Amtern zu bekleiden, die Klein- und Grossraten vorbehalten waren und weiterbestanden.
Beherrschung der Landschaft
Die Vogte residierten mit wenigen Ausnahmen nicht in ihrer Vogtei, sondern verwalteten sie von Luzern aus. Ausnahmen waren der Schlossvogt auf Schloss Wikon, der Seevogt in der Seevogtei in Sempach und seit dem Bauernkrieg von 1653 der Landvogt im Landvogteischloss von Willisau. Die Vogte erschienen in der Regel nur sporadisch auf der Landschaft, so beim Aufritt und beim Schwortag oder periodisch an bestimmten Gerichtstagen. An ihrer Stelle ubten im Alltag die Weibel oder Untervogte die Aufsicht uber das Verhalten der Bevolkerung aus. Seit etwa dem 16. Jahrhundert wurden der Stadt- und Amtsschreiber von Willisau und der Amts- und Fleckenschreiber von Beromunster der Zahl der Grossrate der Stadt Luzern entnommen. Einheimische Schreiber walteten als Landschreiber im Entlebuch und als Amtsschreiber in Ruswil. Im 17./18. Jahrhundert verfugte, wie wir den Gultkopien entnehmen konnen, fast jede Gemeinde uber einen eigenen, meist bauerlichen Schreiber. Versammlungen der Amts- und Twinggemeinden waren nur mit Einwilligung des Vogtes erlaubt und hatten sich auf die Amts- oder Gemeindeangelegenheiten zu beschranken.
Die Stellung der Landschaft gegenuber der Stadt und dem Rat war beachtlich und darf nicht unterschatzt werden. Der Amtsbereich der landschaftlichen Vorgesetzten war zwar strikte auf das jeweilige Amt eingeschrankt, doch auf Amtsebene waren sie gewohnt, Fuhrungsaufgaben wahrzunehmen. Es war deshalb unvermeidlich, dass es zwischen der stadtischen Herrschaft und Teilen der Landschaft periodisch zu Auseinandersetzungen kam, die sehr gefahrliche Ausmasse annehmen konnten und die der Rat gelegentlich nur unter Mithilfe der Nachbarkantone zu bewaltigen vermochte. Dabei beriefen sich die Amter jeweils auf ihre hergebrachten Rechte und wehrten sich gegen neue Auflagen der Obrigkeit, die stets eine weitere Verdichtung der Landeshoheit zur Folge hatten. Den Entlebuchern musste Luzern schon im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts erklaren, wer Herr im Lande sei.
Als Luzern nach 1415 seine Landesherrschaft auszubauen und die Schraube leicht anzuziehen begann, wurde sofort Widerspruch laut. 1434 mussten die Entlebucher erneut Strafen auf sich nehmen. Als ihr Selbstbewusstsein in den Burgunderkriegen gewachsen war, liessen sie sich von Obwaldnern aufwiegeln; es kam 1478 zu Aufstandsvorbereitungen, und Peter Amstalden von Schupfheim wurde hingerichtet. Von Willisau aus erhob sich die Landschaft im Zwiebelnkrieg von 1513 und zog vor die Stadt. Der Heringkrieg von 1570, der sich an neuen Abgaben und Bussen entzundete, blieb auf das Amt Rothenburg beschrankt. Nachdem es schon wahrend des Dreissigjahrigen Krieges da und dort gegart hatte, brach 1653 im Zeichen einer schweren wirtschaftlichen Rezession die grosste aller luzernischen Aufstandsbewegungen aus: Der Bauernkrieg ergriff vom Entlebuch aus nicht nur grosse Teile der Luzerner Landschaft, sondern auch die bernische und solothurnische Nachbarschaft. Eine letzte grosse Bewegung entstand im Verlaufe des Zweiten Villmergerkrieges 1712, als die Landschaft unter dem Einfluss der Lander und geistlicher Kreise den Friedensvertrag, den der Rat mit Bern und Zurich ausgehandelt hatte, ablehnte und den Waffengang mit den Bernern erzwang. Der Niederlage folgte das Strafgericht. Noch im 18. und 19. Jahrhundert war der Rat angstlich und wachsam gegenuber allen Regungen der Landschaft, die Opposition erwarten liessen.
Luzern in der Eidgenossenschaft
Mit seiner Landschaft zusammen war Luzern in die spatmittelalterlichen Konflikte der Eidgenossenschaft im Innern und im Aussern eingebunden. Im Auftrag des Reichs beteiligte sich die Stadt 1415 an der Eroberung des Aargaus. Ein Teil dieser Eroberungen blieb in luzernischer Hand, die Freien Amter jedoch und die Grafschaft Baden, 1460 auch die Landschaft Thurgau und spater noch das Rheintal und Sargans wurden Gemeine Herrschaften, in denen Luzern teils bis 1712, teils bis 1798 mitregierte. Die Expansionskraft der Schwyzer Richtung Mittelland bekam Luzern im 14./15. Jahrhundert verschiedentlich zu spuren, so im Raum Kussnacht und im Streit mit Weggis, das sich gegen die Herrschaft Luzerns wehrte, aber auch im Alten Zurichkrieg. Die ennetbirgischen Eroberungszuge des 15. Jahrhunderts ins Eschental (Domodossola) und in das heutige Tessin machte Luzern an vorderster Front mit, bis schliesslich im fruhen 16. Jahrhundert die tessinischen Kommunen und Pieven endgultig eidgenossisch wurden; Luzern beteiligte sich an deren Verwaltung. Hohepunkt der kriegerischen Verwicklungen war der Burgunderkrieg (1474-1477). Sie liefen schliesslich in den italienischen Feldzugen zu Beginn des 16. Jahrhunderts aus und machten in den folgenden Jahrhunderten der Reislauferei Platz.
Als Basel und die grosseren Mittellandstadte Zurich und Bern, in denen eine regere Geistigkeit lebendig war als in Luzern, mit ihren ausgedehnten Territorien die Reformation annahmen, blieb Luzern mit der ubrigen Innerschweiz beim alten Glauben. Daraus erwuchsen Luzern bisher kaum gekannte vielfaltige Fuhrungsverpflichtungen. Politisch wurde der Stand zum Vorort der Katholischen Orte, die mit dem Rucken zur Wand der Alpen standen und die Angst der Isolation spurten. Das hatte zur Konsequenz, dass sich die Katholischen Orte, als sich im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts der konfessionelle Gegensatz verscharfte, an die Machte im Suden anlehnten, an Savoyen, an Spanien, das Mailand innehatte, an Osterreich und an das Papsttum. Am meisten Staub wirbelte der Abschluss des Goldenen Bundes auf, in dem sich 1586 die sieben Orte zwecks Sicherung des katholischen Glaubens verbanden. Wahrend indessen die Landerorte in den Kappelerkriegen (1529/1531) den Kampf gegen die Reformierten noch wesentlich mitgetragen hatten, war Luzern in den spateren Konfessionskriegen, den beiden Villmergerkriegen von 1656 und 1712, weitgehend auf sich allein gestellt.
Die Gesellschaft jener Zeit wuchs in strengere Massstabe des geistigen und sittlichen Verhaltens hinein, denen Luzern nur mit Muhe zu folgen vermochte. Der offenkundige Reformwille des Rates blieb jahrzehntelang konzeptlos und entwickelte erst nach dem Konzil von Trient (1545-1563), der Konstanzer Diozesansynode von 1567 und dem Erscheinen des Nuntius (1579) konkrete Vorstellungen. Vom Reformgeist durchdrungen waren auch die neuen Orden, die allerdings nur mit Widerwillen nach Luzern kamen: 1574 nahmen die Jesuiten das hohere Schulwesen in die Hande, 1583 die Kapuziner die Volksseelsorge. Das ursprunglich einvernehmliche Wirken von Nuntius und Rat im gemeinsamen Anliegen der kirchlichen und religiosen Reformen driftete im 17. und erst recht im 18. Jahrhundert auseinander. Das liess eine eigentliche Konkurrenzsituation entstehen, fur die der aufsehenerregende Udligenswiler Handel von 1725 ein markanter, aber nicht der einzige Ausdruck war. Hier spielte auch das Vordringen der Aufklarung hinein, vertiefte alte Gegensatze und liess neue wach werden. Sie intensivierte etwa den alten Antagonismus zwischen Stadt und Land und zwischen Geistlichkeit und Rat, was sich 1712 bereits zur Rebellion im Zweiten Villmergerkrieg auswuchs. Der Gegensatz des Staates und der aufgeklarteren stadtischen Gesellschaft zur Kirche und zu religiosen Gruppen barg in sich den Keim fur die gehassigen politischen Auseinandersetzungen des 19. und 20. Jahrhunderts.
Der Kanton Luzern
Helvetik: Der Bruch und seine Langzeitwirkung
Die Helvetik bedeutete in der Geschichte der Eidgenossenschaft wie des Staates Luzern die tiefste Zasur ihrer ganzen bisherigen Entwicklung. Wohl waren sich die Fuhrungsschichten bewusst, dass der lose Bund ebenso wie die einzelnen Staaten reformbedurftig seien. Aus sich selbst fanden die Staatswesen jedoch nicht die Kraft, eine grundlegende Neugestaltung herbeizufuhren. Von aussen musste ein neuer, rationalistischer Staatsgedanke aufgezwungen werden, der nur in den Kopfen einer Elite vorbereitet war. Die Nachwirkungen waren tiefgreifend. Gleichzeitig waren aber auch die Widerstande gross, so dass es ein halbes Jahrhundert dauerte, bis der Anstoss verarbeitet und wieder ein einigermassen stabiles, den Erfordernissen der Zeit angenahertes politisches System etabliert war.
Stadt und Landschaft Luzern konnten die Entwicklungen in Frankreich ab 1789 teilweise aus den Erzahlungen von Augenzeugen und Betroffenen vernehmen. Soldaten und Offiziere mit unterschiedlichen, ja gegensatzlichen Erfahrungen sowie revolutionsfeindliche Emigranten vermittelten die Informationen. Neun Jahre nach dem Ausbruch der Franzosischen Revolution naherte sich eine Armee den Landesgrenzen, um die alte Eidgenossenschaft unter Druck zu setzen. Auch hier sollten die politischen Errungenschaften der Revolution verwirklicht werden. Die Drohgebarde genugte, weil den Luzerner Raten die neuen Ideen bekannt waren und insbesondere die jungere Generation der Ratsherren ihnen ohnehin zuneigte. Im Januar 1798 leitete der Rat erste Massnahmen fur eine gewaltfreie Reform des Staatssystems ein, und ein alarmierender Bericht der Luzerner Gesandten in Basel genugte, um am 31. Januar 1798 das Patriziat zur Abdankung zu bewegen. Sich auf die Menschenrechte berufend, die wesentlich unverjahrbar und unverausserlich in der Vernunft der Menschen ihre Grundlage haben, legten Schultheiss und Rate die Gewalt in die Hande des erstaunten und unvorbereiteten Volkes nieder und legten die Modalitaten des Ubergangs fest. Die unmittelbare Folge der abrupte Abdankung war der Zerfall jeglicher Autoritat. Der Versuch, die staatlichen Strukturen des Kantons Luzern aus eigener Kraft zu reorganisieren, konnte angesichts des raschen Vormarschs der franzosischen Armee nicht zu Ende gefuhrt werden. Wie es die franzosischen Reprasentanten verlangten, wurde am 29. Marz in den Urversammlungen die helvetische Einheitsverfassung angenommen.
Der Kanton Luzern blieb bestehen. Er wurde jedoch lediglich ein Verwaltungsbezirk der einen und unteilbaren Helvetischen Republik, der die zentral ausgegebenen Anordnungen zu vollziehen hatte. Er wurde in neun Distrikte eingeteilt, namlich Luzern, Hochdorf, Sempach, Beromunster, Sursee, Altishofen, Willisau, Ruswil und Schupfheim. Die Distrikte setzten sich aus Munizipalitaten (Gemeinden) zusammen. Erstmals wurde die Gewaltentrennung durchgefuhrt, deren Konturen sich jedoch nach dem Scheitern der Helvetik wieder etwas verwischten und die erst 1829/1831 wieder zum Durchbruch gelangte.
Der Einheitsstaat, der 1798 aufgepfropft wurde, traf auf ein weitgehend unvorbereitetes Staatsvolk und wuhlte es auf. Er blieb ein Experiment; trotzdem erschutterte er die politischen und gesellschaftlichen Strukturen in ihren Grundfesten und wurde zum Fanal, das allen Widerstanden zum Trotz die Richtung der kunftigen Staatsgestaltung wies. «1798» konnte indessen weder ruckgangig gemacht, noch in seiner extremen Ausformung je realisiert werden. Auf kantonaler wie auf eidgenossischer Ebene begann ein jahrzehntelanges Ringen. Gewohnte alteidgenossische Strukturen wurden wieder hervorgeholt, doch hatte sie der Bruch der Kontinuitat, den die Helvetik erzeugte, in ihrer Substanz vollig verandert. Die von Napoleon Bonaparte diktierte Mediationsverfassung kehrte zur foderalistischen Struktur der Eidgenossenschaft zuruck. Der Kanton Luzern wurde innerhalb des Staatenbundes wieder weitgehend selbstandig. Im Kanton blieb der bestimmende Einfluss der Landschaft gewahrt. Dieser wurde aber mit dem Staatsstreich von 1814 zuruckgedrangt, so dass in der Restaurationsperiode das Vorrecht der Hauptstadt wieder zum Zuge kam.
Dem Restaurationsregime erwuchs in den Raten eine Opposition junger Fortschrittsfreunde, denen 1829 eine erste Verfassungsrevision zugestanden werden musste. Was sie hier nicht erreichten, konnten sie im Zuge der breiten Volksbewegung im Herbst und Winter 1830/1831 in der Regenerationsverfassung durchsetzen. Nachdem schon in der Zeit der Restauration fortschrittliche Gesetze und Einrichtungen geschaffen worden waren, verfolgten die Liberalen in den dreissiger Jahren einen eifrigen Reformkurs, namentlich auch in kirchenpolitischer Hinsicht (Badener Artikel). Gegen diese Politik erwuchs aus religios-konservativen und politisch-demokratischen bauerlichen Kreisen, die sich gerne an den Urkantonen orientierten, eine wachsende Opposition. Diese lenkte 1840/1841 die fallige Revision der Verfassung in ihre Bahnen. Das 1841 installierte konservative Regime wandte sich, aufgeschreckt und in die Enge getrieben durch die Aargauer Klosteraufhebungen von 1841 und den Entrustungssturm gegen die Jesuitenberufung (1844), gegen alle Bestrebungen einer Revision des Bundesvertrages von 1815. Die beiden Freischarenzuge von 1844 und 1845 konnten die erstrebte liberale Umwalzung nicht erzwingen, verstarkten dafur die Abwehrreaktionen Luzerns, das sich mit den gleichgesinnten innerschweizerischen Standen, Freiburg und Wallis zusammen im Sonderbund verband. Dieser wurde im November 1847 in einem kurzen Feldzug von der Tagsatzungsmehrheit in die Knie gezwungen.
Obwohl nun wie in den dreissiger Jahren ein liberales Regime errichtet wurde, war Luzern im Grunde bis weit in das 20. Jahrhundert hinein in seiner inneren Verfassung verunsichert und nach aussen marginalisiert. Daran anderte auch der konservative Umschwung von 1871 nichts. Im Gegenteil, die vorherrschende politische Richtung bekundete einige Muhe, zeitgemasse politische, wirtschaftliche wie soziale Postulate rechtzeitig aufzunehmen. Eine Lockerung trat erst ein, als seit den funfziger Jahren des 20. Jahrhunderts der wirtschaftliche Aufschwung in der Hochkonjunktur die beharrenden Krafte in Frage stellte, dann beiseite schob und schliesslich an ihre Stelle das Dogma der Innovation setzte. Damit einher ging eine wachsende soziale Durchlassigkeit und Mobilitat. Entkrampfend wirkte auch der Aufbruch im Zweiten Vatikanischen Konzil, in dessen Gefolge allerdings ein eigentlicher Modernisierungsdurchbruch die bisher so konservative katholische Luzerner Gesellschaft erschutterte, teilweise sakularisierte und das, was der Kirche verbunden blieb, neuen Polarisierungen zufuhrte.
Verfassungen und Staatsorganisation im 19./20. Jahrhundert
Der Kanton Luzern fuhrte im 19. Jahrhundert nicht weniger als neun Verfassungsrevisionen durch. Sie waren meist mit politischen Umschwungen verbunden. Die heute geltende - inzwischen vielfach revidierte - Verfassung datiert vom 28. Februar 1875.
Staat und Verwaltung wurden nach dem Verschwinden der Helvetik 1803 neu organisiert. Vorhelvetische Einrichtungen wurden eigentlich nur dem Namen nach wieder eingefuhrt. Ihre Bestellung jedoch und ihr Inhalt waren vollig verandert. Das gilt weitgehend auch fur die Restaurationsperiode. Der Trend des ganzen 19. Jahrhunderts ging Richtung Volkssouveranitat, reprasentative Demokratie und Rechtsgleichheit. Die Staatsform war die einer einheitsstaatlichen Republik [5]. Der Kanton wurde 1803/1804 in funf heute noch bestehende Amter eingeteilt, namlich Luzern, Hochdorf, Sursee, Willisau und Entlebuch. Es waren dies Verwaltungsbezirke, die mit der Zeit auch als Gerichtssprengel und Grossratswahlkreise benutzt wurden. Die Amter ihrerseits setzten sich aus den Gemeinden und 33 Gemeindegerichten zusammen, die 1814 durch Bezirksgerichte ersetzt wurden. 1913 wurden die 19 Bezirksgerichte aufgehoben und sechs Amtsgerichte geschaffen. Die Zahl der Gemeinden pendelte sich bis 1889 auf 107 ein und blieb bis 2004 unverandert. Am 1. September 2004 erfolgte der erste Zusammenschluss des neuen Fusionsprojekts (siehe Gemeindefusionen in der Schweiz): Schwarzenbach LU wurde mit Beromunster zur neuen Gemeinde Beromunster vereinigt. Weitere Zusammenschlusse wurden anfangs 2005 vollzogen oder sind in Vorbereitung: [[1] (http://www.gemeindereform.lu.ch/)].
Der Grosse Rat, der 1803 auf 60, 1814 auf 100 Mitglieder kam und heute deren 120 zahlt, war nunmehr Trager der legislativen Gewalt. Das Wahlverfahren war lange Zeit verwickelt, und nur ein - freilich wachsender - Teil wurde vom Volk direkt gewahlt. In den vierziger Jahren drangen erstmals Elemente der direkten Demokratie durch und der Grosse Rat wurde durch die Volkswahl bestellt. Aus seiner Mitte wahlte der Grosse den Kleinen oder Taglichen Rat, der bald 15, bald 36 Mitglieder zahlte. An der Spitze beider Rate standen die beiden Schultheissen. Der Kleine Rat, der seit 1841 Regierungsrat heisst, wurde in eine Reihe von festen Kommissionen (Kammern oder Raten) eingeteilt, die man auch Dikasterien nannte und die die Geschafte vorbereiteten. Solche gab es fur die Diplomatie, das Militar, die Finanzen und die Staatswirtschaft, die Rechtspflege, die Polizei und offentliche Sicherheit und die Staatsverwaltung. Weitere Kommissionen wie der Erziehungsrat, die Handlungskammer oder der Sanitatsrat setzten sich teils aus Kleinraten und Fachleuten, teils nur aus Fachleuten zusammen. Das System der Dikasterien wurde 1848 vom Departementalsystem abgelost, in dem jeder Regierungsrat einem oder mehreren Departementen vorstand. Das Appellationsgericht (seit 1841 Obergericht genannt) als oberstes Organ der richterlichen Gewalt bestand in der Restaurationszeit ganz aus Mitgliedern der Regierung. 1829 kam die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Judikative wieder zum Zuge, doch erst 1976 wurde die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in Obergericht und Grossem Rat in der Verfassung festgeschrieben.
Gesellschaft und Wirtschaft im 19./20. Jahrhundert
Die zwei Jahrhunderte seit dem Umbruch, der in der Helvetik manifest wurde, brachten in allen Lebensbereichen neue und immer raschere Entwicklungen. Die Auseinandersetzungen zwischen mehr doktrinaren Anhangern staatlicher Eingriffe in das Kirchenleben und ihren mehr pragmatischen Gegnern verscharften sich im 19. Jahrhundert noch und wurden zu einem tragenden Thema im Parteienkampf zwischen Liberalen und Konservativen, der um die Mitte des 19. Jahrhunderts Profil annahm und erst nach dem letzten Konzil abebbte. Neben diesen hatten weitere Parteien Muhe, sich zu profilieren. Die Christlich-Sozialen wurden unter dem gemeinsamen Mantel der Weltanschauung von den Konservativen vereinnahmt, wahrend die mehr aus der liberalen Partei herausgewachsenen Sozialdemokraten immer eine kleine Gruppe blieben. Andere Fragen wie Umweltschutz, Sicherung des Sozialnetzes und Gleichstellung der Geschlechter drangten sich seit den siebziger Jahren in den Vordergrund der politischen Auseinandersetzungen und zeitigten neue politische Gruppierungen.
Gesamtgesellschaftlich gesehen nahm der Anteil der landwirtschaftlichen Bevolkerung stetig ab; sie wurde zwar zahlenmassig marginalisiert, nicht aber politisch. Die freiwerdenden Arbeitskrafte wanderten zuerst vorwiegend in die Industrie und spater in die Dienstleistungen ab. Wirtschaftlich verlor der Kanton den Charakter eines Bauernlandes mit Kleinbauern in den Voralpen und im Ackerbaugebiet, die in der Heimarbeit einen unverzichtbaren Nebenverdienst suchten, und Grossbauern in der Feldgrasbauzone. In den siebziger und achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts bildete sich der Ackerbau stark zuruck, weil moderne Verkehrsmittel billigere Ackerbauprodukte heranbrachten, und machte der Vieh- und Milchwirtschaft Platz. Weil auch die Arbeitskrafte knapp wurden, nahm die Mechanisierung des bauerlichen Alltags und damit die Verschuldung eine immer raschere Gangart an. Zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelte sich im Gefolge des enormen Ausbaus der Verkehrswege der Tourismus im Raum Luzern und Vierwaldstattersee, der allerdings starken Schwankungen unterworfen war und nicht zuletzt auf internationale politische Vorgange wie die Weltkriege und andere Krisen empfindlich reagierte. Die Ansiedlung der Industrie mit Schwerpunkten in der Region Luzern und im Norden des Kantons erfolgte nur zogerlich. Sie wurde weder von liberalen noch von konservativen Regierungen aktiv gefordert.
Integrationen
Seinen Weg in die Gegenwart verfolgte der Kanton Luzern im eidgenossischen Rahmen. Der Vergleich mit anderen ehemaligen Stadtstaaten zeigt, dass Luzern die neuen politischen Errungenschaften in seiner Verfassung nachhaltiger als andere integrierte. Der Bundesvertrag von 1815 loste die napoleonische Mediationsakte ab. Dessen Revision (1833) wurde in Luzern von der Regierung aktiv vorangetrieben, scheiterte aber in der Volksabstimmung. Die Zustimmung zur Bundesverfassung von 1848 erfolgte alles andere als spontan. Die Verflechtung mit dem Bund hat sich seither mit wachsendem Tempo verdichtet. Immer mehr Entscheide fielen auf der hoheren eidgenossischen, immer weniger autonom auf kantonaler Ebene. Die Souveranitat verschob sich in immer starkerem Masse von den Kantonen auf den Bund. Die innere Offnung des Wirtschaftsraumes Schweiz von 1848, in der Folge die Verkehrsentwicklung mit den Eisenbahnen und den Strassenbauten und seit 1945 das Vordringen des Sozialstaates waren wesentliche Elemente dieser Verschiebung, welche die Bevolkerung unmittelbar betrafen. Wir stehen so heute dem helvetischen Einheitsstaat von 1798 naher als dem foderalistischen Staatswesen vor 1848.
Jene Aufgabenbereiche, die den Kantonen verblieben, stellten mit der Zeit hohere Anforderungen. Diesen versuchte man insbesondere seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert durch verstarkte Zusammenarbeit unter den Kantonen zu entsprechen. Davon zeugen neben den Konferenzen der Regierungsmitglieder vor allem die Konkordate insbesondere im Schulbereich oder im Strafvollzug. Im Bildungswesen ubernahm der Kanton Luzern als Standortkanton des Zentralschweizerischen Technikums (heute: Fachhochschule Zentralschweiz) uberregionale Aufgaben. Die Anstrengungen zur Errichtung einer Universitat wurden durch den negativen Volksentscheid von 1978 verzogert und hatten erst im Jahr 2000 Erfolg.
Wie der Kanton Luzern im 19. Jahrhundert enorme Muhe bekundete, sich in den neuartigen Bundesstaat einzufugen, ebenso schwer kann sich die Eidgenossenschaft als ganzes in der Gegenwart dazu entschliessen, sich in ein neu gestaltetes Europa hineinzudenken. Die Verflechtung mit europaischen Umwalzungen war bereits in der Helvetik schmerzlich zu spuren. Und der Sturz Napoleons (1813/14) machte den Weg frei fur die Beseitigung der Mediationsverfassungen, die Julirevolution in Paris 1830 loste in den meisten Kantonen politische Veranderungen aus. Die Bundesverfassung von 1848 ist wiederum eingebunden in ein europaisches Revolutionsjahr. Seither hat sich auch diese Verflechtung politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich noch verstarkt. Das hinderte das Land nicht, sich aus den europaischen Kriegen und den beiden Weltkriegen herauszuhalten und auch in der Nachkriegszeit die Neutralitat als Maxime seiner Aussenpolitik zu bewahren.
Textgrundlage mit Erlaubnis des Staatsarchivs Luzern (http://www.staluzern.ch)
Fussnoten:
- [3] Hans Jacob Leu, Allgemeines helvetisches, eydgenossisches oder schweitzerisches Lexicon. Band 12, Zurich 1757, S. 276.
- [4] Ebenda S. 295f. Supplement, Teil 3, Zurich 1788, S. 596f.
- [5] Eduard His, Luzerner Verfassungsgesch. der neuern Zeit (1798-1940), Luzern o.J. [1944] (=Luzern Geschichte und Kultur 3/2), S. 37.
Kategorie:Schweizerische Geschichte
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