Gesetzliche Unfallversicherung in Osterreich
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Die Gesetzliche Unfallversicherung in Osterreich ist ein Versicherungssystem, dass die Burger in bestimmten Unfallsituationen schutzt.
| Table of contents |
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1 Versicherungstrager
2 Versicherungsfall
3 Geschichtliches
4 Weblinks:
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Versicherungstrager
Getragen wird das System von vier Versicherungsanstalten:
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA):
Bei ihr sind alle Arbeiter, Angestellte und selbstandig Erwerbstatigen, sowie Schuler und Studenten und andere besonders geschutzte Personengruppen versichert.
- Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern:
Sie ist fur den Versicherungsschutz aller in der Land und Forstwirtschaft selbstandig Erwerbstatigen, sowie deren Angehorigen zustandig.
- Die Versicherungsanstalt der Osterreichischen Eisenbahnen:
Sie ist fur alle Beschaftigten bei Eisenbahngesellschaften, wie der OBB und der Wiener Linien zustandig.
- Die Versicherungsanstalt offentlich Bediensteter:
Sie ist fur die pragmatisierten Beamten im offentlichen Dienst zustandig.
Versicherungsfall
Fur die Unfallversicherung gibt es zwei Arten der Versicherungsfalle:
- den Arbeitsunfall:
darunter versteht man Unfalle, die entweder direkt bei der Arbeit oder auch auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstatte passieren. Dazu zahlen aber auch innere Auswirkungen, die beispielsweise durch Ubermudung oder durch ubermassige Kalte entstehen.
- die Berufskrankheit: unter dieser versteht man Erkrankungen, die durch durch lange Einwirkung auf den Korper entstehen. Es zahlen beispielsweise Allergien dazu. Aber auch Gehorschadigung durch Einwirkung durch Larm am Arbeitsplatz wird zu den Berufskrankeiten gerechnet. Dazu gibt es eine Liste im §177 ASVG, in der alle durch die Versicherung anerkannten Berufskrankheiten.
Im Gegensatz zu den freiwilligen Versicherungen bei einer Versicherungsanstalt gilt hier das PrinzipAlles oder nichts, was bedeutet, dass ein Schaden entweder komplett anerkannt wird oder komplett abgelehnt wird. Es gibt hier kein Teilverschulden wie bei anderen Versicherungen.
Von der Versicherung werden aber nicht nur die Unfalle am Arbeitsplatz gedeckt. Es gibt drei Bereiche, die in den Bereich einer der vier Versicherunggen fallt:
- die Erwerbstatigkeit: Dazu zahlen alle Bereiche, die mit dem Lebensunterhalt zusammenhangen. Nicht dazu zahlt aber ein Freizeitunfall oder ein Unfall bei einer Schwarzarbeit. Das zeigt dass ein Verkehrsunfall im Fall eines Wegunfalles gedeckt ist, ein Verkehrsunfall beim Spazierenfahren nicht gedeckt ist.
- den Schul- und Unterrichtsbesuch: Auch Schuler und Studenten sind sowohl am Weg zur Schule als auch in der Schule selbst unfallversichert.
- Hilfeleistungen im Fremdinteresse: Personen, die anderen in Not befindlichen Menschen helfen sind ebenso bei der Hilfeleistung versichert. Das kann eine Hilfeleistung einer einzelnen Person genauso betreffen wie im Rahmen einer Hilfsorganisation beispielsweise Feuerwehr oder Rettungsdienst.
Geschichtliches
Erstmals wurde 1854 geschaffene Berggesetz auch ein Versicherungsschutz den im Bergbau tatigen Menschen gewahrt. 1888 wurde das Arbeiterunfallversicherungsgesetz geschaffen, wonach unselbstandig Erwerbstatigen versichert wurden, die in besonders gefahrlichen Betrieben arbeiteten. Die Versicherung wurde zu 90 % von den Unternehmen und 10 % von den Arbeitern finanziert, wobei sich dieHohe nach der Gefahrlichkeit richtete. Da die Versicherung nur fur bestimmte Betriebe galt, handelte es ich um eine Betriebsversicherung. 1917 wurden erstmals auch Wegunfalle in den Schutz mit einbezogen.
1926 wurde diese Versicherung zu einer Personenversicherung umgewandelt, was bedeutet, dass alle Arbeitnehmer in diesen Schutz fielen. Schon 1928 wurden auch die Berufskrankheiten anerkannt.
Zwischen 1939 und 1945 galt das Reichsdeutsche System der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung.
Erst 1955 wurden auch selbstandig Erwerbstatige versichert und 1977 kamen auch die Schuler und Studenten dazu. Die Dritte Gruppe kam erst in den 90er Jahren dazu.
Weblinks:
- Unfallversicherung (http://www.google.at/search?q=cache:l28iuFR7haYJ:www.voegb.at/bildungsangebote/skripten/sr/SR-09.pdf+wegunfall&hl=de) von Christa Marischka
Kategorie:Osterreich Kategorie:Sozialrecht
Für mehr information über Beamte Unfallversicherung: Vergleich Autoversicherungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
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